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Zehntes Schuljahr

Die Schulpflicht dauert in der Volksschule 9 Jahre. Die Entlassung erfolgt am Ende des 9. Schuljahres. Schülerinn und Schülern, die infolge Repetition einer Klasse oder Wechsel des Schultypus die neunjährige Schulpflicht erfüllt haben, kann auf Gesuch hin der Besuch eines 10. Schuljahres ermöglicht werden. Wenn sie trotz Mahnung und Orientierung der Eltern mangelnden Arbeitseinsatz zeigen oder sich der Schulordnung widersetzen, kann sie der Schulrat ausschliessen. Schülerinnen und Schüler des freiwilligen 10. Schuljahres sind den Schulpflichtigen gleichgestellt. Anmeldeformular

Zeugnis

Die Klassenlehrperson stellt ein Zwischenzeugnis auf Ende des 1.Semsters und ein Schlusszeugnis auf Ende des Schuljahres aus.  In der 1. Klasse der Primarschule wird ein Zwischenbericht ausgestellt.

Zweitsprachenunterricht

Von der 1. und 2. Klasse werden alle Schüler wöchentlich 2 Lektionen in Rumantsch Grischun unterrichtet. Ab der 3. Klasse kommen die Fremdsprache Italienisch und ab der 5. Klasse Englisch dazu .