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Schnupperlehre

Die Schnupperlehre gibt den Schülern die Möglichkeit, ihren künftigen Beruf hautnah zu erleben. Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Schnupperlehre sind:  - ins BIZ (Berufsinformationszentrum) gehen  - verschiedene Berufsbilder lesen  - an Info-Nachmittag über den Wunschberuf teilnehmen  - mit den Eltern über den Berufswunsch sprechen  - bei Firmen nachfragen, ob sie Schnupperlehrlinge nehmen und wie man sich dort bewerben kann 

Dazu führen die Schüler ein Schnupperlehrtagebuch, in welchem die wichtigsten Aspekte zur kritischen Beurteilung der jeweiligen Schnupperlehre festgehalten werden. 

In der 2. Oberstufe findet eine Schnupperwoche im März anstelle des Schulunterrichts statt. Ansonsten soll während den schulfreien Wochen geschnuppert werden. 

Schul- und Erziehungsberatung

Die Schulberaterin unterstützt Lehrer, Schüler und Eltern bei Problemen in der Schule. 

Mögliche Problemfelder betreffen: 

• spezielle Lernstörungen wie Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS, Legasthenie) oder Rechenschwierigkeiten (Dyskalkulie) 

• Begabung und Leistungsversagen, Überforderung, Unterforderung (Lernbehinderung, Hochbegabung, besondere Begabungen) 

• Konzentrations- und Aufmerksamkeitsverhalten mit ADHS, Probleme der Lernhaltung und der Lerntechnik 

• Verhaltensprobleme in der Klasse und Fragen der sozialen Integration (aggressives Verhalten, Schüchternheit, Mobbing) 

• Schulangst, Prüfungsangst, Motivation 

Schule und Sport

Schule und Sport unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach. Ambitionierte junge Sportler und Sportlerinnen sollen in der gewohnten Umgebung die Möglichkeit nutzen, ihre Fähigkeiten zu fördern und zu entwickeln. In der Region bieten arrivierte Sportvereine bereits professionelle und vielseitige Angebote im Bereich des Leistungs- und Breitensports. Damit Jugendliche das soziale Umfeld nicht verlassen müssen, um ihr Potenzial zu entfalten, möchten die Oberstufen in der Region auch ihren Anteil dazu leisten. Weitere Informationen

Schularzt

Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Mal im Laufe der obligatorischen Schullaufbahn untersucht:  • vor Schuleintritt (im 2. Kindergartenjahr)  • in der Abschlussklasse 

Die Kontrollen/Untersuchungen beschränken sich auf wichtige Punkte, die für die weitere Entwicklung des Kindes und die Integration in die Schule von Bedeutung sind. Der Kosten für den ersten Untersuch übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse, der zweite Untersuch geht zu Lasten der Schulträgerschaft, d.h. der Gemeinde. 

Die entsprechenden Informationen erhalten die Eltern jeweils zu Beginn des Schuljahres von der Klassenlehrperson oder der Kindergärtnerin.  In Ausführung der kantonalen Schulgesetzgebung kontrolliert der Schularzt die Durchführung der vorgeschriebenen Untersuche und erstellt jährlich die geforderte Impfstatistik. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Schularzt.  Der für die Gemeindeschule Vaz/Obervaz zuständige Schularzt ist: 

M. Fierz Dr. med.

Voa Sporz 44

7078 Lenzerheide

081 384 27 77

Schulbehörde

Der Schulrat führt und überwacht das Schul- und Kindergartenwesen in Anwendung der Vorschriften des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Er ist für die strategischen Belange des Kindergartens und der Schule verantwortlich. 

Die Schulbehörde besteht aus 5 Mitgliedern, die jeweils für eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt werden.

Schulbus

Wo immer möglich übernimmt PostAuto GR die Schülertransporte mit den offiziellen Kursen. Neben den offiziellen Schülertransporten von PostAuto GR werden für den regulären Unterricht keine weiteren Transportfahrten nach Valbella oder den Stammfraktionen durchgeführt.

 

Schülerbillett

Die von der PostAuto GR ausgestellten Billette gelten in der ganzen Gemeinde. Bei Verlust wird ein neues Ticket im Sekretariat gegen Fr. 20.00 ausgehändigt.

Schülerkonvent

Nach Bedarf wird an der Oberstufe ein Schülerkonvent durchgeführt. Schülervertreter und die Lehrpersonen bestimmen gemeinsam Regeln des schulischen Zusammenlebens (Klassenregeln) oder diskutieren über wichtige Themen.

Schulitats

„Tue Gutes und sprich darüber“ Unter diesem Motto wurde die Schulitats im Jahre 2003 ins Leben gerufen.  Die Schulitats ist die Informationsbroschüre der Gemeindeschule Vaz/Obervaz für Eltern, Schüler, Behörden und Mitarbeitende. Sie informiert über das Schulgeschehen auf allen Ebenen und erscheint in der Regel einmal pro Semester. Die aktuelle Ausgaben finden sie hier

Inputs und Rückmeldungen aller Art sind jederzeit willkommen!  

 

Schulordnung

Schulordnung

Schulprobleme

Die jeweilige Klassenlehrperson oder Kindergärtnerin ist bei Schulproblemen grundsätzlich die erste Anlaufstelle. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Schulreise

In der Regel finden pro Schul- oder Kindergartenjahr eine Herbstwanderung und eine Schulreise bzw. Kindergartenreise statt. 

Je nach Stufe sind auch mehrtägige Schulreisen oder Klassenlager möglich.

Schulsekretariat

Gemeindeschule Vaz/Overvaz

Voa Sporz 4

7078 Lenzerheide

081 385 21 40

schulsekretariat(at)vazobervaz.ch 

 

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag 08.00 bis 11.45 Uhr.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu wendet Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der sozialen Arbeit im System "Schule" an. 

Schulsozialarbeit bietet -Schülerinnen und Schülern, Eltern, dem Lehrkörper und der Schulleitung die Möglichkeit zu kurz-, mittel- und langfristiger Beratung - Entlastung der Lehrpersonen von Rollenkonflikten in schulischen und ausserschulischen Problemen.

Der für die Gemeindeschule Vaz/Obervaz zuständige Schulsozialarbeiter ist:

Marcel Frei-Baselgia

081 641 01 75

marcel.frei(at)soa.gr.ch

Schulzahnarzt

Ab dem 2. Kindergartenjahr muss jedes Schulkind von Gesetzes wegen während der obligatorischen Schulzeit jährlich einen Kontrolluntersuch bei einem Zahnarzt durchführen. Die Gemeindeschule Vaz/Obervaz organisiert die Termine für alle schulpflichtigen Kinder beim Schulzahnarzt, Dr. med. dent. Chirazi. Die Kosten für den Kontrolluntersuch werden von der Gemeindeschule Vaz/Obervaz übernommen.

Der für die Gemeindeschule Vaz/Obervaz zuständige Schulzahnarzt ist:

CORONADENT

Voa principala 35

7078 Lenzerheide

081 384 22 72

kontakt(at)coronadent.ch

Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege wird jedes Jahr ein- bis zweimal durch spezielle ausgebildete Personen durchgeführt. 

Sie dient der Prophylaxe, beginnt im Kindergarten und wird bis in die 6. Primarschule weitergeführt. 

In der Primarschule und im Kindergarten werden regelmässig mit einer speziellen Zahnpasta die Zähne geputzt. 

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht für alle Klassen und die Kindergärten findet im Hallenbad des Lenzerheide Sportzentrums statt. Er wird durch eine Schwimmlehrerin oder einen Schwimmlehrer erteilt. Je nach Stufe und Anzahl der Kinder wird sie/er durch die Klassenlehrperson bzw. die Kindergärtnerin unterstützt.

Skischulwochen Kindergarten

Im Januar besteht für die Kindergartenkinder die Möglichkeit, die Skischule zu besuchen. Das Angebot gilt für die ersten drei Schulwochen nach den Weihnachtsferien. Informationen und die Anmeldung für die Skischule erhalten die Kinder von den Kindergärtnerinnen im Dezember.

Skisportwoche Primar

Ende Januar findet jeweils auf der Primar- und Oberstufe eine Skiwoche statt.

Stundenplan

Die Stundenpläne für das darauffolgende Schuljahr werden jeweils vor den Sommerferien erstellt und den Kindern mit dem Zeugnis nach Hause gegeben. Alle Stundenpläne finden Sie ab Juli auch hier.

Suchtmittel

Die Schule unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung. Ein wichtiges Ziel dabei ist, die Kinder zu unterstützen und zu ermutigen, ein suchtmittelfreies Leben zu führen. Im Rahmen der Prävention werden Suchtmittel und deren Gefahren im Unterricht thematisiert. 

Gemäss Disziplinarordnung ist das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke, die Einnahme von illegalen / legalen Suchtmitteln und unverordneten Medikamenten den Schülern verboten. Ebenso verboten sind der Besitz, der Kauf und der Handel der vorgängig genannten Substanzen. 

Diese Regelung gilt auch für schulische Anlässe wie Sporttage, Exkursionen, Klassen- und Sportlager.

Disziplinarordnung der Gemeindeschule Vaz/Obervaz

 

 

 

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Tagesstrukturen

Mit dem neuen Schulgesetzes wurde im Kanton Graubünden die Grundlage für die Einführung von Tagesstrukturen, inklusive Mittagstisch, geschaffen.

Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung

Tankraum

Informationen unter dem Begriff «Jugendtreff Tankraum».

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Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe

Der Übertritt aus der Primarschule in die Oberstufe erfolgt prüfungsfrei, d.h. aufgrund einer gesamtheitlichen Beurteilung des Primarschülers durch die Klassenlehrperson. Die Kriterien sind nebst der schulischen Leistung auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Die Eltern der 5./6. Klässler werden an geeigneten Veranstaltungen darüber informiert. weitere Informationen 

 

Urlaub für Frühlingsferien

Im Speziellen möchten wir Sie auf den Artikel 6 des Reglements über Schulabsenzen hinweisen, der auch den Urlaubsbezug für Ferienverlängerungen regelt. Die Frühlingsferien werden in unserer Gemeinde immer mit der Auffahrtsbrücke gekoppelt, so dass daraus für die Schulkinder 2 ½ Wochen Ferien resultieren. Dennoch kann es vorkommen, dass Eltern die Ferien aus wichtigen Gründen auf drei Wochen verlängern möchten. Nun hat der Schulrat entschieden, dass eine einmalige Ausnahme pro Familie und Schulzeit gemacht werden kann.  Die Frühlingsferien können einmalig 2 ½ Tage früher beginnen. Beachten Sie, dass dafür sämtliche Jokertage verwendet werden müssen. Dieser Entscheid gilt ab 01.01.2010. 

Anträge zur Verlängerung der Frühlingsferien sind an den Schulleiter zu richten.

Urlaub im Kindergarten

Für die Erteilung von Urlaub gilt das Reglement über Schulabsenzen. Die Kompetenzregelung im Kindergarten sieht wie folgt aus: Im Kindergarten ist es möglich, zusätzlich 15 Tage pro Jahr Urlaub zu beziehen. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich an den Schulleiter zu stellen. 

Auch die Kinder des Kindergartens haben die Möglichkeit Jokertage zu beziehen. Informationen finden Sie im "Absenzenreglement". 

Urlaub in der Schule

Urlaub kann bis zu gesamthaft 15 Schultagen jährlich gewährt werden. Die Urlaubskompetenz wird wie folgt geregelt:

Eltern: 4 Halbtag (Jokertage - Talons); mindestens 3 Tage im Voraus

Für weitere Urlaube ist die Schulleitung zuständig. Ein entsprechendes Gesuch ist drei Wochen zum Voraus an die Schulleitung zu richten.

Für die Erteilung von Urlaubsbewilligungen von mehr als 15 Schultagen ist das kantonale Amt für Volksschule und Kindergarten zuständig.